Plätze sind freigegeben

(KPC) Am heutigen Tag, 14.05.2021, geben wir ab 13:00 Uhr die Plätze für den Spielbetrieb frei.

Wie im letzten Jahr, haben wir erneut die Online-Buchungsmöglichkeit verfügbar gemacht, sodass wir auch im Sinne der Nachverfolgbarkeit auf der sicheren Seite sind. Die Registrierungen aus 2020 sind noch gültig. Es können alle Plätze gebucht werden.

Die Eintragung von Serienterminen (z. B. Mannschaftstraining) übernehmen wir gerne für euch. Dazu einfach ein Mail unter Angabe von Wochentag, Start- und Endzeit an webmaster@tc-muenchweiler senden.

Bitte beachten: Es gibt weiterhin durch Corona bedingte Einschränkungen in Abhängigkeit von den tagesaktuellen Inzidenzwerten. Nachfolgende Grafik veranschaulicht dies.

Ergänzend gelten die Regeln des Landes für ungedeckte Sportanlagen, die Ihr auf der Internetseite des Landes findet:

Kurzfassung:

Bis zu fünf Leute aus zwei Hausständen dürfen gemeinsam auf den Platz. Toilettengang einzeln ist erlaubt, aber Duschen nicht und Selbstbedienung Getränke auch nicht.

Wer nicht spielt, hat auf der gesamten Anlage Maskenpflicht (versteht keiner, ist aber im Moment so geregelt).

 

Langfassung:

Unter welchen Voraussetzungen darf ich Sport treiben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in meiner Kommune unter 100 liegt?

Sportliche Betätigung ist allein oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen) kontaktlos im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen – also drinnen und draußen – zulässig. Wenn das Training angeleitet ist, kann darüber hinaus eine Trainerin oder ein Trainer anwesend sein. Alle anderen Gruppenangebote sind unzulässig. Zwischen den Personen, die sich im Rahmen der vorstehend beschriebenen Kontaktbeschränkungen treffen können muss kein Abstand eingehalten werden, zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Pro angefangene 40 qm Gesamttrainingsfläche darf nur einer Person Zutritt zur Gesamttrainingsfläche gewährt werden. Dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Darüber hinaus gelten in gedeckten Sportanlagen (Turnhallen) die Testpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre können in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen trainieren, wenn das Training von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Gemeinschaftsräume, d.h. auch Räume zum Umkleiden und Duschen, dürfen nicht genutzt werden, lediglich Toilettenräume können einzeln genutzt werden. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt überall die Maskenpflicht (siehe „Maskenpflicht“).

 

Bitte in den ersten Tagen keine harten Matches austragen da sich die Plätze erst noch festigen müssen. Tiefere Löcher bitte gleich zuschieben und nach dem Spiel ausreichend wässern.

Vielen Dank für die Beachtung dieser einfachen Regeln und viel Spaß beim Tennis!