Vereinfachter Spendennachweis
Vereinfachter Spendennachweis
Wie bei vielen anderen Tennisclubs, sind auch beim TCM die Kosten für den Unterhalt der Plätze und die Betriebskosten der gesamten Anlage hoch. Daher sind wir auch auf Spenden angewiesen.
Bei Spenden bis € 200,00 ("Kleinspenden") braucht der Zuwendungsempfänger nicht die übliche Zuwendungsbestätigung für Geldspenden ausstellen. Dem Spender reicht als Nachweis sein Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg seiner Hausbank.
Daraus muss allerdings klar hervorgehen, dass der Empfänger der Spende ein gemeinnütziger Verein oder Verband ist (oder sein sonstiger Empfänger nach § 52 Abs. 2 EStDV).
Ferner müssen aus dem Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg folgende Angaben hervorgehen:
- Steuerbegünstigter Zweck des Zuwendungsempfängers
- Angaben über die Freistellung des Zuwendungsempfängers
Es sind also grundsätzlich zwei Belege erforderlich:
- Ein vom Zuwendungsempfänger (steuerbegünstigte Körperschaft) hergestellter Beleg über die Körperschaftsfreistellung und dazu die Angabe, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
- Die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (§ 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b EStDV). Das kann ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug sein. Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck genügt als Nachweis, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind.
Wir stellen daher einen vereinfachten Spendennachweis zur Verfügung, welcher die erforderlichen Angaben enthält. Bei Spenden bis zu € 200,00 dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Diesen Spendennachweis können Sie hier im PDF-Format herunterladen.